Wochenbettbetreuung

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Wochenbettbesuche beinhalten:

für die Mutter:

  • Überwachung und Kontrolle des Allgemeinzustands: Brüste, Gebärmutter, Damm, Blutdruck, Puls, Temperatur, Darm- und Blasentätigkeit sowie Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss
  • Wochenfluss oder Blutungsstau
  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Brustpflege und Hilfe bei wunden Brustwarzen
  • Umfassende Beratung und Anleitung verschiedener Rückbildungsvorgänge
  • Wochenbettgymnastik, Anleitung zum beckenbodenschonenden Verhalten
  • Anti-D-/Röteln-Impfung, falls nötig
  • Beratende Gespräche über Empfängnisverhütung

für das Neugeborene:

  • Prüfen des Allgemeinzustands: Gewicht, Wohlbefinden und Gedeihen
  • Wundes Gesäss, Hilfestellung beim Wickeln
  • Nabelpflege
  • Ernährung
  • Hilfe bei Verdauungsproblemen
  • Blutentnahme für den Stoffwechseltest-Guthrie am 5. Lebenstag und Konakiongabe

Kosten:

Folgende Leistungen werden von der Grundversicherung, ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt, übernommen:

  • Betreuung im Wochenbett in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
  • Nach Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, bei Erstgebärenden und nach einem Kaiserschnitt kann die Hebamme 16 Hausbesuche durchführen; in allen übrigen Situationen deren 10.
  • In den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind zusätzlich  5 Zweitbesuche am gleichen Tag möglich.
  • Insgesamt 3 Stillberatungen während der gesamten Stillzeit und die Nachkontrolle (6 Wochen nach der Geburt)

 

Im Kanton Aargau/Solothurn wird von den Hebammen einmalig ein Pikettgeld von

120.- Franken verlangt.